Die Einführung der Gender-Option „divers“ in die Rechtssprache der Bundesrepublik Deutschland

Die Einführung der Gender-Option „divers“ in die Rechtssprache der Bundesrepublik Deutschland

Beitrag von Karl-Heinz Steinle (Universität Stuttgart) und Fabio Proia (UNINT, Rom) zur Ringveranstaltung „Gender und Diversity in Sprache, Gesellschaft und Praxis“, die vom Sprachenzentrum und dem Service Gender Consulting der Universität Stuttgart organisiert wird.

Freitag, 6. Mai 2022 von 9.45 – 11.15 h

Blumen (Ausschnitt). Gemälde von H.A., 1980. Fotografie von Karl-Heinz Steinle, 2022.

Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption in die Rechtssprache der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt. Seit 2018 haben Menschen, die sich nicht binär identifizieren, sich also weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, die Möglichkeit, sich mit dem Adjektiv „divers“ im deutschen Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Ziel der Vorträge ist es, den Rechtsprechungs- und Gesetzgebungsprozess zu beleuchten, der zu dieser bahnbrechenden Änderung im deutschen Personenstandsrecht geführt hat. Anschließend werden die sprachlichen und terminologischen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des deutschen Gesetzgebers sowie ihre Auswirkungen auf den heutigen Sprachgebrauch aufgezeigt.

Link zur Teilnahme an der Veranstaltung

Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung per E-Mail (gender-consulting@uni-stuttgart.de) an. Sie erhalten dann den Webex-Link zur Veranstaltung.

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