Die Kirchen und der Paragraf 175 StGB – Kirche und Homosexualität in der BRD

Die Kirchen und der Paragraf 175 StGB – Kirche und Homosexualität in der BRD

Online – Vortrag von Julia Noah Munier und Karl-Heinz Steinle

(Forschungsprojekt „Lebenswelten, Repression und Verfolgung von LSBTTIQ in Baden und Württemberg im Nationalsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland“)

Dienstag, 15. November 2022

18 h

Der Vortrag findet statt im Rahmen der Reihe „30 Tage im November – Vom Wert der Menschenrechte“ und wird veranstaltet von der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kooperation mit der Evangelischen Akademie Bad Boll und männer.bw.

Angeklagt, Linolschnitt von Charles Grieger, in: Die Freunde, Ausgabe November 1951

In der Bundesrepublik Deutschland war noch bis Ende der 1960er Jahre jede Form von männlicher Homosexualität kriminalisiert. Trotz Kritik hielt die Politik am vom Nationalsozialismus übernommenen Paragrafen 175 StGB fest. Das insgesamt restriktive Sexualstrafrecht der Bundesrepublik hatte Auswirkungen auf die Lebenswelten Vieler – betroffen waren homo- und bisexuelle Männer wie Frauen, Transgender und selbst Heterosexuelle, die kein der Norm entsprechendes Beziehungs- und Liebesleben führten.

Diese reformfeindliche Haltung der Politik war mitunter bestimmt und fundiert durch den politischen Einfluss der beiden christlichen Kirchen. In den 1950er Jahren war es die Katholische Kirche und hier insbesondere der in Köln beheimatete Volkswartbund, der in seinen Streitschriften in heute kaum noch vorstellbarer Art und Weise gegen Homosexuelle und Andersliebende hetzte. Die Kirchen hatten 1953 auch einen entscheidenden Anteil an der Einführung des Gesetzes gegen Verbreitung jugendgefährdender Schriften, dem sogenannten Schmutz und Schund Gesetz, das unter anderem dazu führte, dass es bis auf wenige Ausnahmen keine Homosexuellen-Zeitschriften oder freizügigeren Magazine im freien Verkauf mehr gab.

Aber die Kirchen waren es auch, die über Moraltheologie, Seelsorge oder auch im Zuge der Debatte um die Reform des Sexualstrafrechts Themen wie andere Lebensmodelle oder Homosexualität aufgreifen konnten und sogar Umgang mit homosexuellen Gemeindemitgliedern oder wegen § 175 verurteilten Gefangenen pflegten. Eine wichtige Rolle spielten dabei die Akademien – in Württemberg die Evangelische Akademie in Bad Boll und die Katholische Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

In ihrem gemeinsamen Vortrag vermitteln Julia Noah Munier und Karl-Heinz Steinle einen Eindruck vom restriktiven Einfluss der Kirchen auf die Lebenswelten von homo- und bisexuellen Männern in Baden-Württemberg in den ersten Nachkriegsjahrzehnten. Sie beleuchten durchaus ambivalente Anerkennungsbemühungen und stellen kirchliche Institutionen und Akteur*innen vor, die Liberalisierungsdebatten mitanstiessen.

 

Leitung und Moderation

Johannes Kuber, Fachbereichsleiter Geschichte, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Dr. Thomas König, Fachbereichsleiter Gesellschafts- und Sozialpolitik II, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Dr. Thomas Haas, Studienleiter Lebensformen, Diversity und Soziales, Evangelische Akademie Bad Boll

Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten um Anmeldung bis 13. November 2022 unter https://www.akademie-rs.de/vakt_25054. Sie erhalten einen Tag vor der Veranstaltung die Zugangsdaten für Zoom. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simone Storck unter storck@akademie-rs.de.

Mit der Teilnahme akzeptieren Sie die Datenschutzerklärungen der Akademie (www.akademie-rs.de/datenschutz) sowie der Plattform Zoom (https://zoom.us/de-de/privacy.html). Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir gegebenenfalls Fotos oder Filme veröffentlichen, auf denen Sie zu erkennen sind.

 

 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*